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Berliner Symposion: Eine kritische Stellungnahme in konstruktiver Absicht

Auf einem theologischen Symposion in Berlin am Samstag, 28. September, hat sich die EKD der Diskussion um das Familienpapiers gestellt. Dies ist der Debattenbeitrag von Dr. Wilfried Härle, Theologie-Professor an der Universität Heidelberg, in der vorgelegten Manuskriptfassung.
Veröffentlichung
Samstag, 28. September 2013
Berliner Symposion des Rates der EKD

1 Zielsetzung der OH

Die OH will der Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen, deren Lebensform nicht dem traditionellen Leitbild von Ehe und Familie entspricht, entgegenwirken. Sie tut dies, indem sie dazu auffordert, alle heute in unserer Gesellschaft vorkommenden Lebensformen, in denen dauerhaft wechselseitige Verantwortung und Fürsorge praktiziert wird, zu bejahen, zu fördern und – soweit dies gewünscht wird – ihnen den Segen Gottes zuzusprechen. Da der Bibel unterschiedliche Aussagen zu Lebensformen zu entnehmen sind, hält die OH es für "entscheidend, wie Kirche und Theologie die Bibel auslegen und damit Orientierung geben" (S. 13 und 54).

2 Unterschiedliches Echo auf die OH

Die OH hat ein lebhaftes, aber gespaltenes Echo hervorgerufen, das von begeisterter Zustimmung angesichts der empfundenen Zeitgemäßheit bis zu blankem Entsetzen reicht. Letzteres bezieht sich auf die in diesem Text wahrgenommene Abkehr: sowohl von Ehe und Familie als Leitbild für das Zusammenleben, als auch von der normativen, Orientierung gebenden Bedeutung der Bibel.

Besonders auffällig ist dabei die Tatsache, dass die Kritik nicht nur – wie man das erwarten konnte – von konservativen oder evangelikalen Gruppen innerhalb der EKD kam, sondern ebenso von der sogenannten säkularen Presse aller Richtungen, also auch von solchen Organen, von denen man eher Zustimmung hätte erwarten können.

Die m. E. wichtigste Reaktion kam jedoch – als Antwort auf dieses Echo – von Personen, die für die OH verantwortlich sind, und zwar in Form folgender drei Aussagen:

1.) Es ist ein Irrtum, diese OH als eine Denkschrift der EKD zu lesen, vielmehr handelt es sich um einen Anstoß zu einer öffentlichen Diskussion in Kirche und Gesellschaft mit noch offenem Ausgang.

2.) Es ist ein Irrtum zu meinen, die EKD gebe mit dieser OH das Leitbild von Ehe und Familie preis; dieses Leitbild soll vielmehr (auch) unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen zur Geltung gebracht werden.

3.) Es ist ein Irrtum, zu meinen, die EKD gebe mit dieser OH das reformatorische Schriftprinzip preis; vielmehr soll am "sola scriptura" trotz der Vielstimmigkeit der biblischen Texte ausdrücklich festgehalten werden.

Ich behaupte nicht, dass diese drei Aussagen von allen an der Entstehung der OH beteiligten Personen gemacht wurden. Aber meiner Wahrnehmung nach wurden sie von mehreren hochrangigen Vertretern der EKD gemacht und niemand aus dem Rat der EKD oder aus der Ad-hoc-Kommission hat auch nur einer dieser drei Aussagen bisher öffentlich widersprochen.

Ich vermute, dass die Entstehung dieser Irrtümer bzw. Missverständnisse die EKD und die Öffentlichkeit noch eine Zeitlang beschäftigen wird. Aber darauf will ich meine Zeit hier nicht verwenden. Ich möchte stattdessen sagen, dass und warum ich diese drei richtigstellenden Aussagen für äußerst wichtig und hoffnungsvoll halte. Zugleich will ich sagen, welche Folgerungen daraus m. E. gezogen werden könnten. Ich gehe gemäß dem unterschiedlichen sachlichen Gewicht der drei Punkte in umgekehrter Reihenfolge vor, d. h. ich beginne mit der gewichtigsten Frage nach dem reformatorischen Schriftprinzip.

3 Die Bedeutung des reformatorischen Schriftprinzips

Es gibt ein römisch-katholisches Schriftprinzip, das sich in zwei Sätzen zusammenfassen lässt: "Die Heilige Schrift steht über aller kirchlichen Lehre" und "Die Auslegung der Heiligen Schrift durch das kirchliche Lehramt steht über aller anderen Schriftauslegung" (DH 4214 sowie 1507, 3007, 4219). Die reformatorische Kritik Luthers hat sich von Anfang an gegen den Sachgehalt dieses zweiten Satzes gerichtet, weil er die Neutralisierung der Schriftautorität durch die Kirche ermöglicht und immer wieder bewirkt hat. In seiner Bekräftigung all seiner Artikel, die durch die römische Kirche als häretisch oder anstößig verurteilt worden waren ("Assertio omnium articulorum"1), hat Luther dem als Alternative die Aussage gegenübergestellt: "Die Heilige Schrift ist ihre eigene Auslegerin" ("Sacra scriptura sui ipsius interpres"2).

Das ist ein grundlegend wichtiger Satz, weil er pointiert das aussagt, was das "reformatorische Schriftprinzip", also das "sola scriptura" meint: Die Heilige Schrift ist aus sich selbst, das heißt aus ihrem eigenen Wortlaut und von ihrer eigenen Aussageintention her auszulegen. Und die Pointe dieser Aussage wird anhand der damit negierten Gegenposition deutlich: Keine Instanz außerhalb der Schrift hat das Recht oder die Macht, die Schrift nach ihrem eigenen Gutdünken auszulegen. Und das gilt auch und gerade angesichts der unbestreitbaren Vielstimmigkeit biblischer Aussagen. Aber warum ist das so? Der christliche Glaube lebt nicht von der Überzeugung, dass Gott in seiner Offenbarung Buch geworden ist, sondern davon, dass er in Jesus Christus Mensch geworden ist. Und darum ist die Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus durch den Heiligen Geist der Grund und Gegenstand des christlichen Glaubens.3

"Wer seine Orientierung nicht aus der Schrift, sondern aus deren kirchlicher und theologischer Auslegung holt, gibt dieses Schriftprinzip ebenfalls preis"

Von dieser Selbstoffenbarung Gottes wissen wir aber nur durch das Glaubenszeugnis der Bibel. Deshalb, also wegen des von ihr bezeugten Inhalts, ist die Bibel Norm und Richterin über alle christliche Lehre. Das "sola scriptura" ist abgeleitet aus dem "solus Christus". Und darum ist nach reformatorischem Verständnis die Bibel nicht nur die ausschlaggebende Autorität in allen Fragen der Lehre und des Lebens, sondern darum gibt es auch eine legitime Schriftkritik, die dort zu praktizieren ist, wo der Wortlaut der Schrift der von ihr bezeugten Sache, also der Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus widerspricht. Und das gilt, obwohl wir von dieser Sache nur durch die Schrift Kenntnis haben.

Wer die Vielstimmigkeit und partielle Widersprüchlichkeit der Bibel als Argument gegen ihre normative Autorität gebraucht, schüttet in hermeneutischer Hinsicht "das Kind mit dem Bade" aus und gibt das reformatorische Schriftprinzip preis. Und wer seine Orientierung nicht aus der Schrift, sondern aus deren kirchlicher und theologischer Auslegung holt, gibt dieses Schriftprinzip ebenfalls preis.

Sollte – was Gott verhüten möge – die evangelische Kirche jemals zu dieser Lehrauffassung kommen, dann würde sie damit ihren Grund und Gegenstand verlassen und aufhören reformatorische Kirche zu sein.

4 Die Bedeutung von Lebensformen aus christlicher Sicht

Die bisherigen (fundamentaltheologischen) Aussagen scheinen mit der Thematik der OH wenig bis gar nichts zu tun zu haben. Das trifft aber weder den Aussagegehalt der OH noch den Stellenwert von Lebensformen für die sozialethische Urteilsbildung. Die OH ist so (miss-)verstanden worden, als leite sie aus den gesellschaftlichen (einschließlich der rechtlichen) Veränderungen im Blick auf die Lebensformen von Ehe und Familie ab, dass diese als Leitbilder einer vergangenen, bürgerlichen Epoche angehörten, und dass stattdessen in der heutigen Gesellschaft eine unreduzierte Fülle und Vielfalt von Lebensformen zu akzeptieren sei, sofern sie in Freiheit eingegangen und in ihnen verlässlich Fürsorge und Verantwortung praktiziert werden. Gegen diese Vielzahl an Lebensformen sei von Seiten der Kirche keine Kritik zulässig, vielmehr verdienten sie ausnahmslos Unterstützung.4

Würde man diese Aussagen so nehmen, wie ich sie gerade anhand der OH wiedergegeben habe, so hieße das, dass damit die sozialethische Frage nach den lebensdienlichen Strukturen für geschlechterorientiertes Leben zugunsten der Frage nach dem angemessenen Verhalten innerhalb von gegebenen Strukturen vollständig eliminiert, d. h. die Ersteren durch die Letzteren ersetzt würden.5 Diese Einstellung müsste dann natürlich auch auf das Leben in Pfarrhäusern übertragen und dort vorrangig und vorbildlich praktiziert werden.

Im Gegenzug hierzu reicht es freilich nicht aus, nun ein Bekenntnis zur Leitbildfunktion von Ehe und Familie abzulegen. Es geht auch darum, dieses Bekenntnis zu begründen und zu begrenzen. Wenn ich hier auch von Begrenzung spreche, dann erinnere ich einerseits an ein vollmundiges Reden vom Glück der Ehe und Familie, das kontraproduktiv ist, weil es unrealistische Erwartungen weckt, die leicht enttäuscht werden; und ich erinnere andererseits an eine noch nicht weit zurückliegende gesellschaftliche Situation, in der es für homosexuell geprägte und empfindende Menschen keine ihrer Prägung entsprechende Lebensform – in Gestalt einer auf Dauer angelegten Lebenspartnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts – gab und in der darum zahllose homosexuell geprägte Menschen ihre Zuflucht in einer Ehe suchten, von der sie sich Heilung oder Schutz erhofften.

"Damit tritt die Kirche ein für das Leitbild einer Gesellschaft, die respektvoll mit unterschiedlichen Lebensformen umgeht, in deren Zentrum aber [...] die auf lebenslange Dauer angelegte, umfassende Lebensgemeinschaft von Mann und Frau steht"

Keine christliche Kirche kann die Fortsetzung des Leidens wollen, das damit in der Regel allen Beteiligten, insbesondere den als gesellschaftliches Alibi bzw. als Schutzschild missbrauchten (meist weiblichen) Ehegatten zugefügt wurde. Ebenso ist es eine ethische Aufgabe, alleinerziehenden Eltern alle erforderliche Achtung und Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Aber das ergibt sich gerade nicht daraus, dass man alle Lebensformen für gleichgültig erklärt, denn das hieße wiederum – diesmal in sozialethischer Hinsicht – "das Kind mit dem Bade auszuschütten", sondern dadurch, dass man ihnen differenzierende Aufmerksamkeit zuwendet.

Die EKKW hat vor 15 Jahren unter dem Titel "Was dem Leben dient" eine – bescheiden so genannte "Thesenreihe" zu Familie, Ehe und anderen Lebensformen – veröffentlicht6, in der sie die Auffassung vertritt, der Begriff des geschlechterorientierten Leitbilds müsse primär zur Bezeichnung eines Leitbildes von gesamtgesellschaftlicher Ordnung verwendet werden, in dem verschiedene geschlechtliche Prägungen und lebensgeschichtliche Schicksale einen legitimen und anerkannten Ort finden. Damit tritt die Kirche ein für das Leitbild einer Gesellschaft, die respektvoll mit unterschiedlichen Lebensformen umgeht, in deren Zentrum aber um ihrer lebensdienlichen Funktion willen (auch aus christlich-theologischen Gründen) die auf lebenslange Dauer angelegte, umfassende Lebensgemeinschaft von Mann und Frau steht, die einen Raum dafür bietet, dass Kinder in Geborgenheit und Freiheit aufwachsen können, und die in Ehe und Familie ihre rechtliche Gestaltung findet.

Der Begriff "Leitbild" wird damit zweifach verwendet: einerseits zur Bezeichnung der vorzugswürdigen gesamtgesellschaftlichen Ordnung, andererseits für die besondere, zentrale Rolle, die darin Ehe und Familie spielen. Daneben muss es innerhalb dieses gesellschaftlichen Leitbildes Raum für andere Lebensformen, wie z. B. für Alleinlebende bzw. Singles, für reduzierte Familienformen sowie für homosexuelle Lebenspartnerschaften zwischen zwei Menschen geben. Aber es gibt auch Lebensformen, wie z. B. Bigamie, Polygamie, pädophile und inzestuöse (Dauer-) Beziehungen, die nach christlichem Verständnis außerhalb dieses Leitbildes stehen, und weder Anspruch auf rechtliche Duldung noch auf kirchliche Unterstützung haben.

Ein Leitbild ist ein weltlich Ding

Ein solches Leitbild gesellschaftlicher Ordnung ist nach reformatorischem Verständnis bekanntlich ein "weltlich Ding". Hat es als solches überhaupt etwas mit dem Auftrag der Kirche zu tun? Luther hat mit dieser Kennzeichnung die Ehe (und Familie) nicht unterschieden von einem göttlichen, sondern "bloß" von einem geistlichen "Ding". Das heißt: Als weltliche "Mandate" Gottes7, die nicht der Erlösung, wohl aber der Erhaltung dienen, gehören diese Lebensformen zum kirchlichen Verkündigungs- und Handlungsauftrag. Dem biblischen Zeugnis über den in Jesus Christus offenbarten Willen Gottes für das Zusammenleben der Menschen ist in dieser Hinsicht Weniges, aber Gewichtiges zu entnehmen, nämlich:

1.) die Anerkennung der Geschlechtlichkeit als Gottes guter Gabe, die aber durch die Macht der Sünde in dieser Welt auch gefährdet ist, wobei weder diese Gabe noch die Art und Weise, wie sie im Leben in Anspruch genommen (und missbraucht) wird, für alle Menschen gleichförmig ist;

2.) die Auszeichnung der auf lebenslange Dauer angelegten, umfassende Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau,8 die für diese beiden Menschen den Raum bildet, in dem Sexualität gelebt wird und Kinder in Geborgenheit und Freiheit geboren werden und aufwachsen können;

3.) die Angewiesenheit dieser Lebensgemeinschaft auf Schutz durch die Rechtsform der Ehe, die die Risiken dieser Lebensgemeinschaft nicht vermeidet oder zum Verschwinden bringt, aber abfedert, so wie die Rechtsordnung auch der Schutzbedürftigkeit anderer Lebenspartnerschaften durch geeignete andere Rechtsformen Rechnung tragen soll;

4) die Charakterisierung des Ehebruchs und der Ehescheidung als dem Schöpferwillen widersprechendes Übel, das freilich angesichts der Härte des menschlichen Herzens9 unter Umständen ein unvermeidbares Übel sein kann;

5) die uneingeschränkte Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit von Frau und Mann in ihrer Gottesbeziehung und darum auch in ihrer Beziehung zueinander10 sowie

6) die herausragende Stellung der Kinder und ihres Wohles als Orientierungspunkt und Maßstab für das menschliche Zusammenleben vor und unter Gott. In dieser Hinsicht schließt die weltliche Ordnung des familialen Lebens sogar ganz dicht an die Verkündigung der Gottesherrschaft an.11

Dieses Wenige, aber Gewichtige dürfen wir den Menschen und unserer Gesellschaft nicht vorenthalten, wenn wir nicht unseren Auftrag verkürzen wollen. Und mit diesen wenigen, aber gehaltvollen Aussagen lässt sich echte Orientierung geben.

Ob diese biblisch fundierten Aussagen größere und positivere Resonanz erzielen werden als die OH, weiß ich nicht. Aber davon dürfen wir uns nicht abhängig machen. Wir haben unseren Auftrag zu erfüllen.

5 Diskussionsprozess und Orientierungshilfe

Da die OH keine Denkschrift ist und sein will, braucht sie auch nicht als solche zurückgenommen zu werden. Der Diskussionsprozess, den die OH anstoßen sollte bzw. wollte, findet statt – nicht zuletzt dadurch, dass die Spitzen der EKD sich hier und heute dieser Diskussion stellen. Insofern kann dieser Anstoß zu einem Diskussionsprozess nun gar nicht mehr zurückgenommen werden. Er hat schon gewirkt.

Ich habe die Aussagen über diesen Diskussionsprozess aber so verstanden, dass er in absehbarer Zeit zu einem vorläufigen Abschluss kommen soll, und ich möchte dringend empfehlen, dass an seinem Ende eine – möglichst kurze und präzise – Stellungnahme des Rates (und/oder der Kirchenkonferenz) stehen sollte, die die aufgetretenen Missverständnisse ausräumt. Damit meine ich nicht, dass diese Missverständnisse erklärt, gerechtfertigt oder entschuldigt werden sollten. Ein solcher entschuldigender Rückblick ist nicht das, was jetzt vordringlich ist, sondern ein Wort des Rates, das den Charakter einer möglichst unmissverständlichen, präzisen, theologisch begründeten Positionsbestimmung hat und damit der OH einen sachlich fundierten Interpretationsrahmen gibt. Damit könnte der Rat der EKD einen Beitrag zu der Orientierung leisten, die dringend benötigt wird – innerhalb und außerhalb der evangelischen Kirche.

Alle sechs Beiträge zum Berliner Symposion finden Sie hier.


Anmerkungen:

(1) Dieser für das Verständnis der Reformation grundlegende Text von 1520 ist durch Bd. 1 der
Lateinisch-Deutschen Studienausgabe Luthers seit 2006 leicht zugänglich. Die Vorrede dieses Textes
(S. 76-89) sollte in jedem exegetischen und/oder systematisch-theologischen Proseminar behandelt
werden. [zurück]

(2) A. a. O., S. 80,3/81,4. [zurück]

(3) Diese Selbstoffenbarung in Jesus Christus schließt die Offenbarung Gottes am Sinai an Israel und in
der Schöpfung nicht aus, sondern ein. [zurück]

(4) "Wo Menschen auf Dauer und im Zusammenhang der Generationen Verantwortung füreinander
übernehmen, sollten sie Unterstützung in Kirche, Gesellschaft und Staat erfahren. Dabei darf die
Form, in der Familie und Partnerschaft gelebt werden, nicht ausschlaggebend sein" (S. 141). [zurück]

(5) Man kann sich das damit verbundene Defizit leicht klarmachen, indem man die Eliminierung der
sozialethischen Frage nach angemessenen Lebensformen auf die Bereiche Politik, Wirtschaft oder
Bildung überträgt. [zurück]

(6) Was dem Leben dient. Familie – Ehe – andere Lebensformen. Eine Thesenreihe der Theologischen
Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, (= Didaskalia Heft 49), Kassel 1998. [zurück]

(7) Dieser von Bonhoeffer geprägte Ausdruck (siehe dazu seine Ethik, München 1992, S. 392-398)
bringt das Gemeinte besser zum Ausdruck als die Rede von der göttlichen Stiftung. [zurück]

(8) Das Alte Testament kennt und beschreibt polygame Verhältnisse, die in Israel (z. B. bei Abraham,
Jakob, Samuel, David und Salomo) praktiziert wurden, es leitet diese aber nie aus dem Willen oder
aus der Selbstoffenbarung Gottes ab und es verschweigt nicht, welches menschliche Leiden und
welche geistlichen Verirrungen aus ihnen entstehen können. [zurück]

(9) Mk 10,5f., par. Mt 19,8. [zurück]

(10) Die faktische und auch an mehreren Bibelstellen programmatisch geforderte Unterordnung der Frau
unter den Mann hat in der Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus, im Sinaibund und in der
Schöpfung keinen Anhaltspunkt. Dasselbe gilt übrigens für die im Alten Bund teilweise praktizierte
Polygamie. In beiden Fällen handelt es sich offenbar um Übernahmen aus dem gesellschaftlichen
Umfeld. [zurück]

(11) Siehe dazu Mk 9,36f. parr. Mt 18,3-5; Lk 9,47-49 sowie Mk 10,13-16 parr. Mt 19,13-15; Lk 9,15-17.
Diese Hervorhebung der Kinder verdient auch deswegen besondere Beachtung, weil die Bande der
Familie zu dem gehören, was lt. der Lebenspraxis und Verkündigung Jesu im Konfliktfall um des
Gottesreiches willen drangegeben und verlassen werden muss (siehe Mk 3,31-35 parr. Mt 12,46-50;
Lk 8,19-21 sowie Lk 14,26; 18,29f.; 1 Kor 7,29; vgl. aber auch schon im AT Dt 33,9). [zurück]