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Die Kritik an der Institution Ehe, die Verständigung über Unrechtserfahrungen von Frauen in der Ehe und das Leiden an der Rechtlosigkeit der Mütter sind seitder 1848er Revolution der Auslöser für vielfältige Proteste und Rechtskämpfe der Frauenbewegung in Deutschland gewesen. Vor der Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hatten die bürgerlichen wie die sozialdemokratischen Frauenverbände in seltener Einmütigkeit die familienrechtlichen Bestimmungen des neuen Gesetzbuches in zahlreichen Petitionen detailliert kritisiert und in Massenprotesten in der Öffentlichkeit als „unwürdig, unzeitgemäß und kulturhemmend“ verworfen. Ihren Vorarbeiten, insbesondere denen der ersten Juristinnen in den 1920er Jahren, ist schließlich die ausdrückliche Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in allen Rechtsbereichen, also auch im Familienrecht, zu verdanken, die in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert ist. Sie konnte allerdings im Parlamentarischen Rat erst durchgesetzt werden, nachdem Elisabeth Selbert 1948/49 eine breite Frauenöffentlichkeit mobilisiert hatte.