Berliner Symposion: Die Einleitung von Christoph Markschies

Auf einem theologischen Symposion in Berlin am Samstag, 28. September, hat sich die EKD der Diskussion um das Familienpapiers gestellt. Dies ist die Einleitung von Dr. Christoph Markschies, Vorsitzender der Kammer für Theologie der EKD, im vorab vorgelegten Manuskript.
Veröffentlichung
Samstag, 28. September 2013
Berliner Symposion des Rates der EKD

Wenn, lieber Nikolaus Schneider, liebe leitende Geistliche, meine Damen und Herren, liebe Frau Gerber, liebe Herren Härle, Horn und Tanner, den Vorsitzenden der Kammer für Theologie bittet, ein theologisches Symposium zu einer Orientierungshilfe des Rates zu moderieren, dann liegt ja offenbar ein theologisches Problem vor. Sonst hätte an meiner Stelle ja irgendein anderer, irgendeine andere stehen können.

Wenn aber meine Interpretation zutrifft und der Vorsitzende der Theologischen Kammer als Moderator gefragt wurde, weil ein theologisches Problem vorliegt, dann sollten wir uns heute auch auf dieses theologische Problem konzentrieren. Wir sollten uns dann heute nicht lange aufhalten mit der Frage, ob man nicht von einer Orientierungshilfe der EKD erwarten darf, dass in solchen Texten Zitate wie das von Paul Tillich auf Seite 69 im Literaturverzeichnis korrekt nachgewiesen sind. Es sollte uns auch nicht die Frage beschäftigen, ob in einem solchen Text Luthers auf S. 63 im Fettdruck zitierte Charakterisierung der Ehe als ein "eusserlich weltlich ding" in der Schrift "Von Ehesachen" aus dem Jahre 1529 (StA IV, 262,12) ergänzt werden muss durch einen wenigstens knappen Hinweis auf sein Verständnis der Ehe als "seliger Stand und Gott gefällig" (BSLK 615,8), damit nicht dem Missverständnis reformatorischer Theologie Tür und Tor geöffnet ist.

Und schließlich müssen wir, wenn es um ein theologisches Problem gehen soll, auch nicht die Frage behandeln, ob in der Orientierungshilfe vorhergehende Äußerungen der evangelischen Kirchen angemessen gewürdigt worden sind und der biblische und theologiegeschichtliche Befund in der Komplexität dargestellt worden ist, um die man sich an theologischen Fakultäten (freilich durchaus ja keineswegs immer mit Erfolg) bemüht.

Ein gewichtiges theologisches Problem

Eine solche Kritik führt zum einen ins mehr Handwerkliche der Verfahrensabläufe zwischen Rat, Kirchenamt und den verschiedenen Kommissionen, die der Rat einsetzt; ich hoffe doch, dass man Konsequenzen aus dem Befund ziehen wird und wir solche Fragen daher getrost den Verantwortlichen überweisen dürfen. Zum anderen muss man sich bei solcher Kritik natürlich immer deutlich machen, dass die EKD auch schon vor der heute zu diskutierenden Orientierungshilfe Texte veröffentlicht hat, in deren Mittelpunkt nicht zu allererst die Orientierung über biblische und reformatorische Befunde stand – als ein beliebiges Beispiel mag die Thesenreihe: "Gewalt und Gewaltanwendung in der Gesellschaft" dienen, die Kammer für öffentliche Verantwortung im Jahre 1973 erarbeitete und die der nachmalige Bundespräsident Roman Herzog als Kammervorsitzender einleitete und verantwortete.

Die Frage, ob die Textgattung "Orientierungshilfe" der rechte Kommunikationsrahmen ist, um dem seelsorgerlichen Auftrag der Kirche nachzukommen, Menschen zu lebenslanger Partnerschaft und verlässlicher familiärer Gemeinschaft zu ermutigen, darf ich angesichts der normalerweise doch begrenzten Rezeption solcher Texte mindestens fragen.

"Und es berührt mich mindestens merkwürdig, dass derjenige Text, der wohl am deutlichsten beschreibt, unter welchen evangeliumswidrigen Strukturen Frauen in Ehen dieser Zeit zu leiden hatten, so besonders heftig angegriffen wird"

Wenn wir uns aber mit allen solchen und anderen Fragen, die in der öffentlichen Diskussion der Orientierungshilfe gleichwohl breiten Raum eingenommen haben, heute nicht aufhalten wollen und nach dem theologischen Problem fragen, dann wird es hoffentlich nicht als unziemlich empfunden, wenn der Moderator in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Kammer für Theologie einen Vorschlag dazu macht, worin dieses theologische Problem bestehen könnte. Wie es meiner Rolle als Moderator entspricht, werde ich diesen Vorschlag zur Problembestimmung jetzt zunächst im Modus von Fragen an unsere Vortragenden wie an das Auditorium entfalten und, da ich dem Rat auch nicht vorgreifen möchte, am Ende unseres Vormittags lediglich einige vorläufige Antworten formulieren.

Sie werden aber hoffentlich auch bemerken, dass ich das theologische Problem für so gewichtig halte, dass man jedenfalls meiner Ansicht nach der Ad-hoc-Kommission unter Vorsitz von Frau Bergmann schlecht vorwerfen kann, dass sie eben dieses Problem nicht ausführlich diskutiert oder gar gelöst hat. Das war schließlich auch gar nicht ihr Auftrag. Und es berührt mich mindestens merkwürdig, dass derjenige Text in der Reihe der von der EKD verantworteten Texte, der wohl nach der Studie "Gewalt gegen Frauen als Thema der Kirche" aus dem Jahre 2000 am deutlichsten beschreibt, welche Opfer Frauen in der bürgerlichen Kleinfamilie der letzten zweihundert Jahre bringen mussten und unter welchen evangeliumswidrigen Strukturen in Ehen dieser Zeit sie zu leiden hatten, so besonders heftig angegriffen wird, ohne dass diese Stoßrichtung der Orientierungshilfe die allgemeine Anerkennung findet, die sie ohne Zweifel verdient.

Die theologische Bedeutung der Ehe wird vorausgesetzt, aber nicht begründet

Doch genug der Vorbemerkungen. Worin besteht das theologische Problem, das die Diskussion um die Orientierungshilfe "Zwischen Autonomie und Angewiesenheit" deutlich gemacht hat, deutlicher, als das Problem in der Orientierungshilfe selbst angesprochen wird? Das Problem besteht meiner Ansicht nach darin, dass die theologische Bedeutung der Ehe zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts mindestens in der allgemeinen Debatte in unserer Kirche, vielleicht aber auch in der fachwissenschaftlichen evangelischen Ethik mehr vorausgesetzt und behauptet, denn wirklich präzise begründet wird.

Ein erster Indikator für diesen Zusammenhang, so scheint es mir, sind kirchliche Texte wie die 2009 vom Rat der EKD vorgelegte gutachterliche Äußerung "zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung", die das Problem überhaupt nicht reflektierte, wohl aber am Schluss festhielt, "dass es angesichts der sich verändernden historisch-kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen geboten ist, sich neu über das evangelische Verständnis von Ehe und Eheschließung zu vergewissern" (EKD-Texte 101, 24). Das ist, wenn ich recht sehe, seither nicht geschehen.

Ein zweiter Indikator sind einige zentrale, auch in der Diskussion über die Orientierungshilfe gern verwendete Begriffe, um diese besondere theologische Bedeutung zu beschreiben. Nachdem der solenn klare, aber auch bitter missbrauchte Begriff der göttlichen "Schöpfungsordnung", wenn das der Kirchenhistoriker richtig sieht, aus der theologischen Reflexion über die Ehe seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts aus guten Gründen zunehmend verschwunden ist, dominieren gegenwärtig merkwürdig unpräzise Begriffe wie "gute Gabe Gottes" oder "Leitbild".

"Aber ist es so furchtbar sinnvoll, in der evangelischen Ethik einen Begriff zu bemühen, der mindestens den unbedarften Laien an die Deutsche Bahn erinnert?"

Zwei kurze Bemerkungen zu diesen beiden Begriffen: Wenn Ehe zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts – um nur ein aktuelles Stichwort aufzunehmen – "eine gute Gabe Gottes" sein soll, stellt sich natürlich sofort die Frage, ob mit dem Stichwort "gut" auf die Formel "Und Gott sah, dass es gut war" aus dem Schöpfungsbericht angespielt werden soll und worin dann der präzise Unterschied zur alten, von kaum jemand mehr gewollten Rede einer Schöpfungsordnung bestehen soll.

Weiter gefragt: Ist die Liebe zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts dann keine gute Gabe Gottes? Eine weniger gute Gabe als die Liebe zwischen solchen verschiedenen Geschlechts? Ähnliche Fragen hat der Kirchenhistoriker an die Rede vom "Leitbild" oder der "Leitvorstellung" der gemischtgeschlechtlichen Ehe, die mit der Orientierungshilfe preisgegeben sein soll. Der sechste Band des Wörterbuchs der Brüder Grimm, der im Jahre 1885 erschien, kennt den Begriff "Leitbild" noch gar nicht; erste Belege im "Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache" verweisen auf die Jahre nach dem zweiten Weltkrieg.

Aber ist es so furchtbar sinnvoll, in der evangelischen Ethik einen Begriff zu bemühen, der mindestens den unbedarften Laien an die Deutsche Bahn erinnert, die sich in ihrem Unternehmensleitbild zu kundenorientiertem Service und Pünktlichkeit bekennt, mit welchem Ergebnis auch immer?

Bibelauslegung ist keine mathematische Operation, die immer zum gleichen Ergebnis führt

In der Orientierungshilfe "Mit Spannungen leben" aus dem Jahre 1996 heißt es: "Aufgrund der theologischen Urteilsbildung muß aber gesagt werden, daß die Fülle der für das menschliche Leben wesentlichen Funktionen so nur in Ehe und Familie möglich ist. Das zeichnet sie als Leitbilder aus" (6.3). Damit wird doch implizit behauptet, dass im Rahmen einer theologischen Urteilsbildung festgestellt werden kann, dass eine solche Fülle von Funktionen nicht gegeben ist, wenn homosexuelle Paare Kinder adoptieren. Natürlich will ich nicht bestreiten, dass die rechtliche Ausgestaltung dieser Adoption ethisch hoch problematisch ist, wenn Kinder beispielsweise nicht sicher sein können, je den Namen ihrer Mutter zu erfahren – aber kommt es auf die Fülle der Funktionen an oder auf die Fülle von verlässlich gelebter Gemeinschaft an, in der "Gerechtigkeit in der Liebe enthalten ist", wie die Orientierungshilfe von 2013 formuliert (S. 68)? Verschleiert die Formulierung "was zum Leben dient" nur, dass eine als natürlich empfundene Form der Lebensweitergabe theologisch sanktioniert wird? Ich frage ja nur.

Ein dritter und letzter Indikator dafür, dass die theologische Bedeutung der Ehe zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts mindestens in der allgemeinen Debatte in unserer Kirche, vielleicht aber auch in der fachwissenschaftlichen evangelischen Ethik mehr vorausgesetzt und behauptet, denn wirklich präzise begründet wird, ist sodann der Umgang mit den einschlägigen biblischen Stellen. Die Orientierungshilfe beschreibt zutreffend, dass der hierarchische und patriarchalische Hintergrund mancher biblischer Stellen heute "in den Hintergrund" tritt, wenn sie in einem Traugottesdienst verlesen und gehört werden (Seite 55/56). Als Beispiel ist in der Orientierungshilfe der Satz aus dem zweiten Schöpfungsbericht angeführt, dass Gott dem Menschen eine "Gehilfin" macht, die um ihn sein soll, weil es "nicht gut" ist, "dass der Mensch allein sei" (1. Mose 2,18).

Selbstverständlich interpretieren die allermeisten, die heute diese biblischen Verse in Traugottesdiensten lesen oder hören, diese Sätze in dem Sinne, dass die Ehepartner einander Hilfe sein sollen und nicht nur die Frauen ihren Männern eine Hilfe. Das ist aber gegen den ursprünglich intendierten Sinn dieser biblischen Verse, die also nicht nur einfach irgendwie in den Hintergrund treten, sondern bewusst im Lichte des Gesamtzeugnisses der Bibel und im Lichte von Wort, Werk und Person Jesu von Nazareth gegen ihren Sinn interpretiert werden. Nun ist dieser Vorgang einer Auslegung einer einzelnen Passage am Gesamtzeugnis unter Beachtung der Bekenntnisse der Reformation keine mathematische Operation, die überall und unter allen Umständen auf stets dasselbe, eineindeutige Ergebnis führt und daher in einem schlichten Sinne Rechenfehler konstatiert werden können.

Verbirgt sich unter dem Zeitgeist in Wahrheit der Heilige Geist?

Die Frage, ob daher im Rahmen einer reformatorisch profilierten und biblisch grundierten Theologie auch dazu geraten werden kann, dass Menschen gleichen Geschlechts vor dem Altar eine kirchliche Ehe schließen dürfen, wird seit längerem mit guten theologischen Gründen unterschiedlich beantwortet. Hat sich nicht seit der Orientierungshilfe "Mit Spannungen leben" von 1996 und einem Beitrag der Kammer für Ehe und Familie unter dem Titel "Gottes Gabe und persönliche Verantwortung. Zur ethischen Orientierung für das Zusammenleben in Ehe und Familie" von 1998 tatsächlich – ich formuliere bewusst pointiert – der Konsens weiter in Richtung einer Öffnung der traditionellen Ehe verschoben, ohne dass schon ein magnus consensus erkennbar ist?

Bemerkenswerterweise hat Hermann Barth, der damalige Vizepräsident des Kirchenamtes, im Vorwort zum letztgenannten Text "Gottes Gabe und persönliche Verantwortung" unumwunden eine ganze Reihe von weiteren Aufgaben und auch von Einwänden gegen den Text der Kammer formuliert, den er mit eben diesem Vorwort zum Druck beförderte. Haben wir wirklich noch ein theologisch begründetes Mandat, Menschen gleichen Geschlechts (von intersexuellen Personen gar nicht zu reden), die sich am alten Leitbild der Ehe zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts orientieren wollen und lebenslang verlässlich Familie bilden wollen, diesen Wunsch abzuschlagen? Folgen wir blind dem Zeitgeist oder verbirgt sich, wie bei der Einführung der Frauenordination, unter dem Zeitgeist in Wahrheit der Heilige Geist? Ich frage ja nur.

"Wo liegt der goldene Mittelweg zwischen einer reformatorisch gebotenen Auflösung falscher, biblisch nicht wirklich begründbarer Hierarchien von Lebensformen einerseits und der bloßen Beliebigkeit?"

Die Reformation hat mit Berufung auf das Zeugnis der Schrift mit der in der Kirche bis dahin üblichen Hierarchisierung von Lebensformen gebrochen – ein zölibatäres, eheloses Leben ist nicht mehr wert vor Gott und den Menschen als ein Leben in Ehe und Familie. Wenn ich recht sehe, ist mindestens die katholische Universitätstheologie in Deutschland in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts dieser reformatorischen Weichenstellung gefolgt – der Verzicht auf eine Hierarchisierung von eheloser und ehelicher Lebensform gehört inzwischen zu den ökumenischen Gemeinsamkeiten zwischen manchen evangelischen und manchen katholischen Christenmenschen. Viele beklagen, dass die Debatte um Recht und Grenze der Betonung der Ehe zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts in der evangelischen Kirche die Gräben zu den anderen christlichen Konfessionen vertieft. Dies ist zweifelsohne auch ein Cantus firmus der öffentlichen Debatte um die Orientierungshilfe "Zwischen Autonomie und Angewiesenheit" in den letzten Wochen
und Monaten.

Wo liegt der goldene Mittelweg zwischen einer reformatorisch gebotenen Auflösung falscher, biblisch nicht wirklich begründbarer Hierarchien von Lebensformen einerseits und der bloßen Beliebigkeit, jede Form von Leben – ich nenne einmal stellvertretend Polygamie und Inzest – für gleich gut und gültig zu erklären, die natürlich weder biblisch noch reformatorisch genannt werden darf? Ich frage ja nur. Antworten in den folgenden Stunden unseres Symposiums.

Kurzvorstellung der Referenten und der Referentin:

Wilfried Härle, geboren 1941, Dozenturen und Professuren in Groningen, Marburg und Heidelberg; emeritiert seit 2006; Vorsitzender der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD in den Jahren 1997-2010; letzte große einschlägige Veröffentlichung: Ethik, De Gruyter Lehrbuch, Berlin 2011. Der Vortrag von Wilfried Härle

Klaus Tanner, seit 2008 der Nachfolger von Herrn Härle in Heidelberg, zuvor in Halle, Dresden und München Professor und Dozent, geboren 1953; Mitglied der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland und Leiter der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg; letzte einschlägige Veröffentlichungen zu ethischen Problemen der Stammzellforschung in Veröffentlichungen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Leopoldina. Der Vortrag von Klaus Tanner

Friedrich-Wilhelm Horn, geboren 1953. Dozent und Professor in Hamburg, Göttingen, Duisburg und Mainz, 1997-2004 berufenes Mitglied der Landessynode der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau; letzte einschlägige Veröffentlichungen in Mainzer Sammelbänden zur neutestamentlichen Ethik unter dem Titel "Jenseits von Indikativ und Imperativ" (2009) sowie Ethische Normen des frühen Christentums (2013). Der Vortrag von Friedrich-Wilhelm Horn

Christine Gerber, geboren 1963. Dozentin und Professorin in München, Berlin und seit 2007 in Hamburg. Letzte einschlägige Veröffentlichungen: "Paulus und seine ‚Kinder’. Studien zur Beziehungsmetaphorik der paulinischen Briefe" (2005) sowie Beiträge zum Sammelband "Doing Gender – Doing Religion. Fallstudien zur Intersektionalität im frühen Judentum, Christentum und Islam" (2013). Der Vortrag von Christine Gerber

Alle sechs Beiträge zum Berliner Symposion finden Sie auch hier.

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