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Die neue Frauenbewegung der 1970er und -80er Jahre, die im Zuge der Bürgerrechts- und Studentenbewegungen im Westen entstand, hat sich nicht mehr mit der nur formal zugesicherten Gleichberechtigung begnügt, sondern die Selbstbestimmung und die im Privaten verborgene Gewalt in den Geschlechterbeziehungen zu einem politischen Thema gemacht. Auf der Grundlage des Art. 3 GG konnte sie sehr viel grundsätzlicher die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung in Familie und Beruf in Frage stellen. Dabei ging es nicht mehr nur um gleiche Ausbildungs- und Erwerbschancen, sondern auch um eine stärkere Beteiligung der Männer und Väter an Hausarbeit und Kindererziehung. Weltweit hat die Frauenbewegung damit einen kulturellen Wandel in den Geschlechterbeziehungen eingeleitet, der nicht ohne Einfluss auf das Familienrecht geblieben ist.