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In jüngster Zeit sind Reichweite und Bedeutung dieser Institutsgarantie der Ehe aus verschiedenen Perspektiven diskutiert und neu interpretiert worden. Im Kontext der Verabschiedung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) von homosexuellen Paaren, das seit dem 1.1.2001 in Kraft ist, wurde erneut und wird bis heute das verfassungsrechtliche Verhältnis der Lebenspartnerschaft zur „Ehe“ diskutiert, zumal durch die Novellierung des Lebenspartnergesetzes zum 1.1.2005 eine weitere rechtliche Angleichung der eingetragenen Lebenspartnerschaft an die Ehe im Unterhaltsrecht, im Zugewinn- und Versorgungsausgleich wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte (§ 46 SGB VI).
Debattenbeiträge zu diesem Kapitel