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Heute verstehen sich Menschen bei einer Eheschließung oder bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft grundsätzlich als Gleiche, die mit dem Ehevertrag eine liebevolle und verlässliche Lebensbindung eingehen. Dabei steht das Recht nicht im Gegensatz zur Liebe, vielmehr ist Gerechtigkeit in der Liebe enthalten. „Liebe ohne Gerechtigkeit ist wie ein Körper ohne Rückgrat“, schreibt Paul Tillich (1956) in einem Aufsatz über die „Moral der Liebe“. „Die Gerechtigkeit in der Liebe macht es unmöglich, dass man im Namen der Liebe die Selbstzerstörung des anderen verlangt. Gerechtigkeit schützt (vielmehr) die Unabhängigkeit derer, die in einer Liebesbeziehung stehen.“ Mit der Freiheit moderner Menschen, ihr berufliches Leben unabhängig vom Herkommen zu gestalten und ihren Lebenspartner unabhängig von Konventionen zu wählen, wachsen allerdings auch die Erwartungen aneinander wie an das Gelingen des eigenen Lebens. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Frauen und die erleichterte Möglichkeit für Paare, sich auch wieder zu trennen, kann dazu führen, dass die Partnerschaft immer wieder auf den Prüfstand gestellt wird - gerade dann, wenn die beruflichen oder familiären Lebensbedingungen sich verändern.