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Die Evangelische Kirche in Deutschland würdigt die Rechtsform der Ehe als besondere „Stütze und Hilfe“: „Sie schafft und sichert dauerhaft und folgenhaft die durch ihren Öffentlichkeitscharakter dokumentierte wechselseitige Verantwortlichkeit und Verlässlichkeit, aber auch den Schutz des Schwächeren in der Partnerschaft.“ (EKD-Texte 101, 15). Menschen, die Kindern beim Aufwachsen zur Seite stehen, die kranke oder ältere Famlienmitglieder unterstützen, leisten zugleich einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Familiäres Zusammenleben ist aber gefährdet, wenn wirtschaftlicher Druck, Zeitknappheit, kulturelle Normen keine Rücksicht auf diese so wichtige, oft aber auch asymmetrisch geteilte Verantwortung und Sorge füreinander nehmen. Deswegen ist es aus kirchlicher Sicht erforderlich, das fürsorgliche Miteinander von Familien zu stärken - das gilt im Blick auf Zeit für Erziehung und Pflege genauso wie im Blick auf sozialpolitische und steuerliche Aspekte der Familienförderung und die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei müssen heute alle Formen, Familie und Partnerschaft zu leben, berücksichtigt werden. Im Wandel der Lebensformen, der auch die Stärke von Familie ausmacht, bleiben die wechselseitigen Bindungen, die Familie konstituieren, auf gesellschaftliche und institutionelle Stützung angewiesen. Hier bieten neben Ehe und Elternschaft heute auch eingetragene Partnerschaften einen rechtlichen Anknüpfungspunkt. Wo sich Menschen in den ihre Beziehungen entscheidenden Lebenssituationen unter den Segen Gottes stellen wollen, sollte sich die Kirche deshalb auch aus theologischen Gründen nicht verweigern, denn „nach reformatorischem Verständnis sind die Aussagen der Bibel zum Zusammenleben der Menschen in ihrer Vielfalt zu beachten und an der Nähe zur Botschaft von der Versöhnung der Welt in Christus und der Rechtfertigung der Menschen bei Gott durch Jesus Christus zu messen“. (EKD-Texte 101, 13)