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Seit 1990 ist die Frauenerwerbsquote in Gesamtdeutschland - insbesondere aufgrund des Erwerbsverhaltens ostdeutscher Frauen, das vor der Vereinigung bei 90% lag - weiterhin gestiegen. Die Frauenerwerbsquote in Deutschland liegt heute im europäischen Vergleich über der von der Europäischen Union in ihrer Lissabon-Strategie seit 2010 geforderten Zielvorgabe von 60%, jedoch um den Preis hoher Teilzeitquoten (BMFSFJ 2011). Denn die Zahlen verdecken die Tatsache, dass sich hinter der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen ein dramatischer Anstieg von Teilzeit- und geringfügigen bzw. prekären Beschäftigungen verbirgt, der Umfang des Arbeitsvolumens und das damit erzielbare Einkommen aber insgesamt nicht zugenommen haben. Wegen der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die im Durchschnitt aller Branchen in Deutschland nach wie vor 23% (ebd.) betragen, sind diese Formen der Erwerbstätigkeiten nicht Existenz sichernd und ermöglichen weder wirtschaftliche Eigenständigkeit noch Unabhängigkeit. Darüber hinaus fördern sie systematisch die Altersarmut von Frauen, insbesondere von Müttern, da die für Kinder und/oder pflegebedürftige Angehörige aufgebrachte Zeit nach wie vor nur unzureichend als Anspruch begründend anerkannt wird.