80
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen gemäß der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit Kindern ohne Einschränkungen Regeleinrichtungen besuchen. Bildungseinrichtungen sollten gewährleisten, dass alle Kinder am Bildungsangebot teilnehmen können. Dazu müssen nötigenfalls Umbaumaßnahmen stattfinden, technische Hilfsmittel oder spezielles Personal eingesetzt werden. Alle Kinder und Jugendlichen sollen gleichermaßen von Bildungsangeboten profitieren. Das gemeinsame Lernen fördert das Lernen voneinander und unterstützt die Entwicklung sozialer Kompetenzen.
Debattenbeiträge zu diesem Kapitel