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Menschen in hilfsbedürftigen Situationen bedürfen eines garantierten Mindeststandards an Pflege, gesellschaftlicher Teilhabe und persönlicher Zuwendung. Die individuellen Bedarfe von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen müssen künftig in den gesetzlichen Grundlagen, aber auch in der Praxis von Einrichtungsträgern und Pflegekassen besser und verbindlicher berücksichtigt werden, um Pflegebedürftigen so lange wie möglich soziale Teilhabe und Selbstständigkeit zu gewährleisten. Ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollten trotzdem am gesellschaftlichen, am kulturellen Leben, z.B. im Rahmen eines Familienbetriebes, oder auch am beruflichen und geschäftlichen Leben sowie an freiwilligem Engagement je nach ihren Fähigkeiten teilhaben können, da dies ihre Lebensfreude stärkt (EKD, Im Alter neu werden können).