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Der europäische Integrationsprozess, mit dem die Europäische Union zu einer Rechtsgemeinschaft besonders auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zusammenwächst, ist ein wesentlicher Anlass zum Umdenken auch in der Familienpolitik. Denn Veränderungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bleiben nicht ohne Auswirkung auf die privaten Lebensformen, das Familienrecht und das Familienleben. Die Europäische Union hat auf der Grundlage des Amsterdamer Vertrages von 1997 sowohl „die Gleichstellung von Männern und Frauen“ als auch ein hohes Beschäftigungsniveau zu ihren Hauptzielen erklärt (Art. 2 sowie Art. 136 u. 137 des EG-Vertrages in der Fassung des Amsterdamer Vertrages). Seit dem EU-Gipfel in Lissabon (2000) wird deshalb in jährlichen Programmen eine europäische Beschäftigungsstrategie vereinbart, die zur Stärkung der Europäischen Union als Wirtschaftsmacht ausdrücklich die Förderung der Beschäftigung von Frauen vorsieht, also grundsätzlich davon ausgeht, dass Frauen ebenso wie Männer erwerbstätig oder ökonomisch selbstständig sind. Für Ehe, Familie und Partnerschaft stellen sich damit jedoch angesichts großer Versäumnisse in der Familienpolitik in der Bundesrepublik vielfältige Aufgaben und Herausforderungen.