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Grundsätzlich gilt es, Menschen zu unterstützen, die für andere sorgen, sie betreuen, erziehen und pflegen und dabei ihre beruflichen Chancen zurückstellen. Wichtig für die Zukunft ist die gesellschaftliche Neubewertung dieser fürsorglichen Tätigkeiten im Verhältnis zur Erwerbsarbeit. Dazu bedarf es vor allem einer gerechteren Verteilung der Haus-, Sorge- und Pflegearbeit zwischen Männern und Frauen. Eine an Gerechtigkeit orientierte Familie zu unterstützen ist aber nicht allein die Aufgabe staatlicher Institutionen, sondern erfordert ein neues Miteinander zwischen den Geschlechtern und zwischen denen, die private und öffentliche Verantwortung für die Erziehungs- und Sorgetätigkeiten tragen. Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Diakonie mit ihrem spezifischen Zugang zu Familien, ihren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, nicht zuletzt die ehrenamtlich Engagierten haben die besondere Chance, Leitbildfunktionen zu übernehmen und ihr soziales Handeln an einem Ethos fürsorglicher Praxis auszurichten (s. Kap. 6.2).