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Die partnerschaftliche Familie als Modell der Zukunft braucht neue Formen gesellschaftlicher, rechtlicher und sozialpolitischer Unterstützung für ihre Erziehungs- und Sorgearbeit. Dies betrifft insbesondere die Leistungen von Frauen, die (zeitweise) überwiegend Familienaufgaben oder ehrenamtliche Arbeit in Kirchengemeinden übernehmen. Dazu gehören nicht nur familienfreundliche Arbeitszeiten für Männer und Frauen, sondern auch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung von Familien- und Pflegezeiten, die Einbußen bei der Reduzierung von Arbeitszeit zugunsten von Erziehungs- und Pflegeaufgaben ausgleichen. Als Arbeitgeberin ist auch die Kirche gefordert, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen, die Vielfalt der Familienformen bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzuerkennen und die Tarif- und Arbeitsbedingungen, Versorgungsansprüche und Infrastruktur der Rechtslage entsprechend anzupassen (s. Kap. 6.2 und Kap. 7 u. 8).