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Die Verankerung von Frauen- und Kinderrechten ist eine Errungenschaft für das familiale Zusammenleben. Von besonderer Bedeutung sind die Rechte der Kinder, die seit 1989 in der UN-Konvention für Kinderrechte durch völkerrechtliche Vereinbarungen zum Wohl des Kindes festgelegt sind und die Veränderungen im deutschen Familienrecht leiten. In einer individualisierten und demokratischen Gesellschaft kann Gemeinschaft nur gelingen, wenn die Bedürfnisse der Schwächeren und Benachteiligten zur Richtschnur sozialen Handelns werden. Das Erziehungsrecht der Eltern, zu deren Verantwortung auch die religiöse Erziehung gehört, muss deshalb so wahrgenommen werden, dass Kinder in einem Raum der Geborgenheit und Zuwendung aufwachsen können, geschützt vor Gewalt und Missbrauch.