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Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche, sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche in Gemeinde, Tageseinrichtungen, Schulen, diakonischen Diensten und Verbänden, müssen in der Lage sein, mit Verdachtsfällen von Gewalt in der Familie oder in Einrichtungen umzugehen. Sie brauchen Fortbildungsangebote, um Betroffene zum Sprechen zu ermutigen und fachliche Hilfe vermitteln zu können. Darüber hinaus müssen Kirche und Diakonie eigene Beratungseinrichtungen erhalten und ausbauen, die Hilfen zur Erziehung, Beistand für die Arbeit der Frauenhäuser bis zu Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige vorhalten (s. Kap. 6.6).
Debattenbeiträge zu diesem Kapitel