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Eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung, die seit 1995 als selbstständiger Zweig der Sozialversichung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit gesetzlich eingeführt wurde. Zwar werden eie meisten pflegebedürftigen Menschen noch immer zu Hause fürsorglich und mit großem Zeitaufwand gepflegt. Über 60% aller Pflegebedürftigen müssen täglich rund um die Uhr, oft über einen Zeitraum von mehreren Jahren, gepflegt werden. Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen brauchen deshalb Unterstützung, insbesondere eine wohnortnahe Pflegeinfrastruktur. Dazu gehören mit mehr Zeitkontingenten ausgestattete mobile Pflegedienste, Kurzzeit- und Tagespflegeangebote, die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie eine gute technische wie psychosoziale Beratung. Pflegende Angehörige brauchen auch Gelegenheiten, sich mit Menschen in ähnlicher Situation (Gesprächsgruppen, Selbsthilfegruppen) auszutauschen. Viele Pflegende sind selbst bereits im Rentenalter und werden durch die Pflege gesundheitlich belastet. Auch ihnen sollten Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen durch die Krankenkassen zustehen. Insbesondere aber benötigen pflegende Angehörige finanzielle Unterstützung: Die Pflegekassen zahlen einerseits je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (sog. Pflegestufen) Geldleistungen für die häusliche Pflege durch Familienangehörige bzw. auch selbst organisierte Personen oder ambulante Pflegedienste. Andererseits übernehmen sie Rentenversicherungsbeiträge für häusliche Pflegepersonen jedoch nur dann, wenn diese mindestens 14 Stunden wöchentlich Pflegeleistungen erbringen. Dass die Beitragshöhe von der Pflegestufe des pflegebedürftigen Menschen abhängt, ist jedoch nicht sachgerecht. Darüber hinaus ist die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen auch auf die Pflege von Angehörigen mit demenzieller Erkrankung auszudehnen. Die Übernahme von Pflegeleistungen darf nicht zur Altersarmut des Pflegenden führen.