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Das erste Gleichberechtigungsgesetz von 1957 ging allerdings noch von der „funktionalen Verschiedenheit der Geschlechter“ (so auch das BVerfG von 1953) und der „Hausfrauenehe“ als gesetzlicher Norm aus. Danach war die Frau zur Haushaltsführung verpflichtet und zur Erwerbstätigkeit nur berechtigt, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war (§ 1356 BGB a. F.). Erst durch die Familienrechtsreform von 1977 wurde diese Normierung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in der Ehe aufgehoben und die Aufgaben- und Rollenverteilung den Ehegatten zur Vereinbarung überlassen. Erst seitdem können die Eheleute per Absprache entscheiden, wie sie Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit regeln. Auch eine gesetzliche Mitarbeitsverpflichtung der Ehefrau ist nicht mehr vorgesehen, sie kann sich aber im Einzelfall - wie auch umgekehrt - aus Beistands- und Unterhaltspflichten ergeben. Beide Ehegatten sind gegenseitig und gegenüber der Familie zum Unterhalt verpflichtet.

Debattenbeiträge zu diesem Kapitel

Ist die Ehe ein Auslaufmodell? Soziologische und theologische Überlegungen

Dass die EKD-Orientierungshilfe zur Familie eine solch intensive Debatte ausgelöst hat, wird man nur begrüßen können. Die kulturellen Wandlungen in Ehe und Familie in den letzten 60 Jahren sind immens. Beide Institutionen verstehen sich nicht mehr von selbst und bedürfen deshalb der Reflexion. Wenn ich die Reaktionen auf die Orientierungshilfe betrachte, wird deutlich, dass man idealtypisch zwei unterschiedliche Rezipientengruppen differenzieren kann.

Die theologische Orientierung der Orientierungshilfe

Die Verantwortung dafür, dass im Titel meines Referats gleich zweimal das Substantiv „Orientierung“ vorkommt, trägt weder der Veranstalter dieses Symposiums noch ich, sondern sie ergibt sich aus den Formulierungen des Textes, über den ich sprechen soll, eben die Orientierungshilfe des Rates der EKD zum Thema „Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“, die im Juni 2013 unter dem Titel „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ veröffentlicht wurde.

Beschluss der EKD-Synode zur Familienpolitik

Die Synode der EKD dankt der Ad-hoc-Kommission und dem Rat der EKD für die Darstellung der Herausforderungen von Familie heute in der Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“. Nach der Veröffentlichung der Schrift hat eine intensive theologische Debatte dazu stattgefunden. Dabei ist die wesentliche familienpolitische Akzentsetzung des Textes aus dem Blick geraten.

Patchwork ist doch keine Theologie!

Solchen Streit hatten die Autoren nicht erwartet. Da veröffentlicht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein umfangreiches Papier zum hochaktuellen Thema Familienpolitik, eindeutig ein gesellschaftspolitisches Thema. Doch etliche Kritiker lesen es ganz gegen seine Intention, nämlich als theologisches Grundsatzpapier über Ehe und Familie.

Lebendig als Du: Die Orientierungshilfe und die Bibelwissenschaft

Familie ist vielfältig. Und der kirchliche Segen gilt verheirateten, unverheirateten, geschiedenen und homosexuellen Paaren, Patchworkfamilien - allen Menschen, die in verbindlichen Beziehungen zusammenleben, füreinander und für andere Verantwortung übernehmen. Er ist nicht auf die klassische heterosexuelle Ehe beschränkt. Denn das würde dem evangelischen Menschenbild widersprechen, das Menschen nicht auf biologische Merkmale, ihre Herkunft und ihr Geschlecht reduziert.

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